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Ab Juni 2026 können Solaranlagen-Besitzer ihren selbst erzeugten Strom mit ihren Nachbarn teilen. Durch die Regelung zum Energy Sharing profitieren mehr Haushalte von günstigem Lokalstrom und Besitzer von Solaranlagen steigern ihre Rendite.
Wer eine eigene Solaranlage besitzt, produziert meist mehr Strom, als er selbst verbrauchen kann. Um die überschüssige Energie nicht zu verschwenden, können Verbraucher sie ins öffentliche Netz einspeisen. Im Gegenzug erhalten sie eine eher geringe Vergütung.
Den sauberen Solarstrom an Nachbarn oder andere Haushalte abzugeben, war bisher schwierig. Das ändert sich nun: Der Bundestag hat im November 2025 neue Regelungen zum Energy-Sharing beschlossen: Ab Juni 2026 dürfen sich Nachbarschaften, Hausgemeinschaften oder Freunde zu Stromgemeinschaften zusammenschließen.
Sobald die neue Regelung in Kraft tritt, können Verbraucher Solarstrom direkt gemeinsam nutzen oder teilen. Ein wichtiger Vorteil: Ein Umweg über teure Stromanbieter fällt weg.
Allerdings ergeben sich für alle Beteiligten noch mehr Vorzüge: Besitzer von PV-Anlagen können für den geteilten Strom eine höhere Vergütung vereinbaren, als die klassische Einspeisevergütung ergeben hätte. Damit verkürzt sich in der Regel auch die Amortisationszeit ihrer Anlage.
Anwohner ohne eigene Anlage können lokal Ökostrom beziehen. Der ist oft günstiger als der Standardtarif des Grundversorgers. Außerdem reduziert sich so auch die Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen.
Für die Umwelt bedeutet Energy Sharing, dass Strom dort verbraucht wird, wo er erzeugt wird. Das entlastet langfristig die Stromnetze und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien auf privater Ebene.
Wie funktioniert Energy Sharing?
Voraussetzung für Energy Sharing ist, dass Anlagenbesitzer einen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Darin muss der Preis vereinbart werden, auch wenn dieser null Euro beträgt.
Auch Betreiber und die Personen, die den Strom nutzen, müssen einen gemeinsamen Vertrag abschließen. Außerdem müssen die Haushalte, in denen der Strom genutzt oder von denen Strom abgegeben werden soll, mit Smart Metern ausgestattet sein.
In Zeiten, in denen die Anlage zu wenig oder keinen Strom liefert, werden die Stromnutzer über einen selbst gewählten Lieferanten versorgt. Verbraucher, die die neue Regelung nutzen wollen, haben also künftig zwei Lieferverträge: einen für PV-Strom über Energy Sharing und einen für den Reststrom.
Mietgemeinschaften oder Mehrfamilienhäuser können sich ebenfalls zusammenschließen und gemeinsam Solarstrom nutzen. Wird der Strom nur innerhalb eines Gebäudes ohne Nutzung des „öffentlichen“ Stromnetzes verteilt, fällt das rechtlich allerdings nicht unter Energy Sharing, sondern um eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Sie ist schon seit 2024 im Gesetz verankert ist.
So kannst du Solarstrom mit deinen Nachbarn teilen
Auch wenn der Startschuss für das Energy Sharing erst im Sommer 2026 fällt, können Verbraucher sich schon jetzt auf die neue Regelung vorbereiten. Die Verbraucherzentralen haben dazu einige Tipps gesammelt:
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Über Energy Sharing informieren: Netz- und Messstellenbetreiber können vorab die wichtigsten Infos herausgeben.
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Smart-Meter installieren: Ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung für die genaue Abrechnung des geteilten Stroms.
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Solar-Check: PV-Anlagen müssen groß genug sein, um Reserven für das Energy Sharing zu haben.
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Gemeinschaften bilden: Nachbarn und Freunde sollten das Energy Sharing frühzeitig planen und sich zusammentun.
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Software-Lösungen prüfen: Besitzer von Solaranlagen können sich frühzeitig an Dienstleister wenden, die Apps zur Verwaltung und Abrechnung von Stromgemeinschaften bieten.
Mit dem Energy Sharing tritt ab Sommer 2026 eine neue Regelung in Kraft, die nicht nur die Nutzung von sauberem Strom, sondern auch das nachbarschaftliche Verhältnis fördert.
Da das öffentliche Netz angezapft wird, fallen zwar weiterhin Netzentgelte und Steuern an, doch die Befreiung von vielen Pflichten klassischer Stromlieferanten macht das Modell zu einer echten Alternative.

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