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Die Bundesregierung plant nach aktuellem Entwurfsstand, den künftigen Photovoltaik-Zubau stärker in Richtung Freiflächenanlagen zu lenken. Der am 21. April 2026 in die Ressortabstimmung gegebene EEG-Entwurf sieht laut Wuppertal Institut deutliche Verschlechterungen für Gebäude-Solaranlagen vor, insbesondere für kleine Dachanlagen auf Einfamilienhäusern, aber auch für größere Systeme auf Gewerbe- und anderen Gebäuden.

Der ökonomische Kern der Reform ist nachvollziehbar: Solarparks produzieren Strom in der Regel günstiger als kleinteilige Dachanlagen. Nach Berechnungen des Wuppertal Instituts könnten die jährlichen Stromsystemkosten bei einem stärkeren Fokus auf Freiflächen-Photovoltaik im Jahr 2035 um 0,9 Prozent beziehungsweise rund 1,5 Milliarden Euro sinken; für 2045 nennen die Forscher eine Entlastung von 1,5 Prozent beziehungsweise 2,8 Milliarden Euro. Bezogen auf einen angenommenen Stromverbrauch von rund 1.000 Terawattstunden im Jahr 2045 entspräche das einer Größenordnung von etwa 0,3 Cent je Kilowattstunde.

Mehr Freifläche, mehr Druck

Dem stehen aus Sicht des Instituts erhebliche Umsetzungsrisiken gegenüber. Wenn der Ausbau von Dachanlagen durch neue gesetzliche Vorgaben gebremst wird, müsste der Zubau von Solarparks deutlich schneller wachsen als bisher geplant. Das Wuppertal Institut hält dafür eine installierte Freiflächenleistung von rund 130 Gigawatt bis 2032 und etwa 240 Gigawatt bis 2040 für erforderlich.

Ob ein solcher Ausbau unter realen Flächen-, Genehmigungs- und Akzeptanzbedingungen gelingt, ist aus Sicht der Forscher offen. Bereits heute stoßen größere Solarparks regional auf Widerstand, hinzu kommt die Konkurrenz um Flächen, vor allem in landwirtschaftlich geprägten Regionen. Zwar können Agri-PV, Biodiversitätskonzepte oder Anlagen entlang von Verkehrswegen Konflikte entschärfen, sie lösen den grundsätzlichen Flächenkonflikt aber nicht.

Kleinanlagen und Gewerbedächer

Ein zentraler Kritikpunkt betrifft kleinere Anlagen bis 25 Kilowatt. Für sie soll nach dem Entwurf die gesetzliche Vergütung für eingespeisten Strom entfallen; wer Überschüsse vergütet bekommen will, müsste stärker auf Direktvermarktung setzen. Das Wuppertal Institut warnt, dass dies im Kleinanlagensegment wegen geringer Strommengen, höherer Vermarktungskosten und des schleppenden Smart-Meter-Rollouts auf absehbare Zeit schwer praktikabel sein dürfte.

Auch größere Dachanlagen könnten unter Druck geraten. Nach Angaben des Instituts soll es künftig keine höhere Vergütung mehr für Volleinspeiseanlagen geben; zudem ist ein einheitlicher Fördersatz vorgesehen. Gerade auf Gewerbedächern, Lagerhallen oder öffentlichen Gebäuden, auf denen der Eigenverbrauch oft begrenzt ist, könnte das Projekte unwirtschaftlicher machen oder ihre Größe reduzieren. Damit würde ausgerechnet ein Segment geschwächt, das bislang einen wichtigen Teil des PV-Zubaus getragen hat.

Folgen für Elektrifizierung und Akzeptanz

Für den Klimaschutz hätte das Folgen über den Stromsektor hinaus. Dachanlagen sind häufig Teil eines dezentralen Elektrifizierungspakets aus Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe, Ladepunkt und E-Mobilität. Günstiger Eigenstrom verbessert die Wirtschaftlichkeit dieser Investitionen; wird der Ausbau auf Gebäuden gebremst, könnte auch die Elektrifizierung von Wärme und Verkehr langsamer vorankommen.

Hinzu kommt die Akzeptanzfrage. Gebäude-Solaranlagen sind für viele Haushalte, Unternehmen und Kommunen direkt erfahrbar und genießen hohe Zustimmung. Eine stärkere Verschiebung hin zu großen Freiflächenprojekten könnte dagegen regionale Konflikte verschärfen und die gesellschaftliche Unterstützung für den Ausbau schwächen.

Ausbauziel bleibt ambitioniert

Das Thema ist auch deshalb relevant, weil Deutschland seine Photovoltaikleistung weiter stark steigern muss. Nach Angaben der Bundesnetzagentur waren Ende 2025 rund 117 Gigawatt Solarleistung installiert; um das gesetzliche Ausbauziel von 215 Gigawatt bis 2030 zu erreichen, wäre künftig ein deutlich höherer jährlicher Zubau erforderlich. Das Wuppertal Institut verweist darauf, dass der jährliche Photovoltaik-Zubau in den vergangenen beiden Jahren bereits bei 17 bis 18 Gigawatt lag und in den kommenden Jahren eher auf rund 20 Gigawatt steigen müsste, um den Klimapfad abzusichern.

Das Wuppertal Institut stellt den Ausbau von Solarparks nicht grundsätzlich infrage. Freiflächen-Photovoltaik bleibt ein zentraler Baustein für ein kostengünstiges Stromsystem. Entscheidend sei aber die Balance: Der Gebäudesektor dürfe nicht durch schlechtere Bedingungen abrupt ausgebremst werden.

Was jetzt nötig wäre

Eine Option wäre aus Sicht der Forscher, die verpflichtende Direktvermarktung für Anlagen bis 25 Kilowatt erst für später errichtete Anlagen, etwa ab 2030, einzuführen. Die Zwischenzeit könnte genutzt werden, um massengeschäftstaugliche Vermarktungsangebote, digitale Messinfrastruktur und regulatorische Prozesse so weiterzuentwickeln, dass kleine Anlagen realistisch teilnehmen können.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft fordert Nachbesserungen. Er warnt, dass die Pläne privaten Haushalten und mittelständischen Unternehmen den Zugang zu günstigem Solarstrom vom eigenen Dach erschweren und damit auch Handwerk und regionale Wertschöpfung treffen könnten. Laut der vom Verband zitierten YouGov-Umfrage unterstützen nur neun Prozent der Befragten Kürzungen bei der Solarförderung.

Die Debatte um die EEG-Novelle zeigt damit einen zentralen Punkt der nächsten Energiewendephase: Nicht jede kurzfristige Kostensenkung ist automatisch systemisch sinnvoll. Wenn moderate Einsparungen mit höheren Realisierungsrisiken, geringerer Akzeptanz und einem langsameren Hochlauf von Wärmepumpen und Elektromobilität erkauft werden, kann der gesamtwirtschaftliche Effekt ins Gegenteil kippen. Aus Sicht des Wuppertal Instituts sollte die Reform deshalb stärker auf einen ausgewogenen Ausbaupfad setzen, statt den Gebäudesektor als tragende Säule der Photovoltaik zu schwächen.

 

 

 

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Ab Juni 2026 können Solaranlagen-Besitzer ihren selbst erzeugten Strom mit ihren Nachbarn teilen. Durch die Regelung zum Energy Sharing profitieren mehr Haushalte von günstigem Lokalstrom und Besitzer von Solaranlagen steigern ihre Rendite. 

Wer eine eigene Solaranlage besitzt, produziert meist mehr Strom, als er selbst verbrauchen kann. Um die überschüssige Energie nicht zu verschwenden, können Verbraucher sie ins öffentliche Netz einspeisen. Im Gegenzug erhalten sie eine eher geringe Vergütung.

Den sauberen Solarstrom an Nachbarn oder andere Haushalte abzugeben, war bisher schwierig. Das ändert sich nun: Der Bundestag hat im November 2025 neue Regelungen zum Energy-Sharing beschlossen: Ab Juni 2026 dürfen sich Nachbarschaften, Hausgemeinschaften oder Freunde zu Stromgemeinschaften zusammenschließen.

Sobald die neue Regelung in Kraft tritt, können Verbraucher Solarstrom direkt gemeinsam nutzen oder teilen. Ein wichtiger Vorteil: Ein Umweg über teure Stromanbieter fällt weg.

Allerdings ergeben sich für alle Beteiligten noch mehr Vorzüge: Besitzer von PV-Anlagen können für den geteilten Strom eine höhere Vergütung vereinbaren, als die klassische Einspeisevergütung ergeben hätte. Damit verkürzt sich in der Regel auch die Amortisationszeit ihrer Anlage.

Anwohner ohne eigene Anlage können lokal Ökostrom beziehen. Der ist oft günstiger als der Standardtarif des Grundversorgers. Außerdem reduziert sich so auch die Abhängigkeit von schwankenden Marktpreisen.

Für die Umwelt bedeutet Energy Sharing, dass Strom dort verbraucht wird, wo er erzeugt wird. Das entlastet langfristig die Stromnetze und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien auf privater Ebene.

Wie funktioniert Energy Sharing?

Voraussetzung für Energy Sharing ist, dass Anlagenbesitzer einen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. Darin muss der Preis vereinbart werden, auch wenn dieser null Euro beträgt.

Auch Betreiber und die Personen, die den Strom nutzen, müssen einen gemeinsamen Vertrag abschließen. Außerdem müssen die Haushalte, in denen der Strom genutzt oder von denen Strom abgegeben werden soll, mit Smart Metern ausgestattet sein.

In Zeiten, in denen die Anlage zu wenig oder keinen Strom liefert, werden die Stromnutzer über einen selbst gewählten Lieferanten versorgt. Verbraucher, die die neue Regelung nutzen wollen, haben also künftig zwei Lieferverträge: einen für PV-Strom über Energy Sharing und einen für den Reststrom.

Mietgemeinschaften oder Mehrfamilienhäuser können sich ebenfalls zusammenschließen und gemeinsam Solarstrom nutzen. Wird der Strom nur innerhalb eines Gebäudes ohne Nutzung des „öffentlichen“ Stromnetzes verteilt, fällt das rechtlich allerdings nicht unter Energy Sharing, sondern um eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Sie ist schon seit 2024 im Gesetz verankert ist.

So kannst du Solarstrom mit deinen Nachbarn teilen

Auch wenn der Startschuss für das Energy Sharing erst im Sommer 2026 fällt, können Verbraucher sich schon jetzt auf die neue Regelung vorbereiten. Die Verbraucherzentralen haben dazu einige Tipps gesammelt:

  • Über Energy Sharing informieren: Netz- und Messstellenbetreiber können vorab die wichtigsten Infos herausgeben.

  • Smart-Meter installieren: Ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung für die genaue Abrechnung des geteilten Stroms.

  • Solar-Check: PV-Anlagen müssen groß genug sein, um Reserven für das Energy Sharing zu haben.

  • Gemeinschaften bilden: Nachbarn und Freunde sollten das Energy Sharing frühzeitig planen und sich zusammentun.

  • Software-Lösungen prüfen: Besitzer von Solaranlagen können sich frühzeitig an Dienstleister wenden, die Apps zur Verwaltung und Abrechnung von Stromgemeinschaften bieten.

Mit dem Energy Sharing tritt ab Sommer 2026 eine neue Regelung in Kraft, die nicht nur die Nutzung von sauberem Strom, sondern auch das nachbarschaftliche Verhältnis fördert.

Da das öffentliche Netz angezapft wird, fallen zwar weiterhin Netzentgelte und Steuern an, doch die Befreiung von vielen Pflichten klassischer Stromlieferanten macht das Modell zu einer echten Alternative.